AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Forum Verlag Schröder Rimkus Franken GbR –
im Folgenden Forum Verlag genannt

§ 1 ALLGEMEINES

Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste des Forum Verlages (Auftragnehmer) als verbindlich an. Änderungen der AGB behält sich Forum Verlag ausdrücklich vor. Entgegenstehende AGB der Kunden erkennt Forum Verlag nicht an.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

Auftrag für eine Anzeige oder redaktionelle Darstellung (PR-Seite) im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Texten, Bildern, Anzeigen oder Logos eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in dem Magazin forum bochum des Forum Verlages bzw. in einem Online-Medium zum Zweck der Verbreitung.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, sobald der unterschriebene Anzeigenauftrag des Auftraggebers beim Forum Verlag eingegangen ist, wobei es unerheblich ist, ob der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber kann von diesem Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Auftrages per Brief. Fax oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger zurücktreten. Die Preise für eine redaktionelle Darstellung sind im Auftragsformular ersichtlich. Besondere Platzierungsanweisungen des Auftraggebers können nicht zwingend berücksichtigt werden.

§ 4 DRUCKUNTERLAGEN

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen (Text-/Bildmaterial, Logos etc., gemäß Merkblatt) ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Druckunterlagen sind vom Auftraggeber anzuliefern. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird als Ausgleich der Bruttopreis des Auftrages fällig und in Rechnung gestellt. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser neue Kunde für seine Anzeige bzw. redaktionelle Darstellung zahlt, gekürzt.

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer – sofern möglich – unverzüglich Ersatz an. Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatz, im Falle der mangelhaften Darstellung dieser Druckunterlagen, ergeben sich für den Auftraggeber nicht. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 (drei) Monate nach Ablauf des Auftrages.

§ 5 COPYRIGHT, URHEBERRECHT

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass er über das Copyright für sämtliches von ihm zwecks Gestaltung seiner redaktionellen Darstellung eingereichtes Material (Texte, Bilder, Logos etc.) verfügt und das Urheberrecht bzw. Copyright Dritter hierdurch nicht verletzt wird.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der redaktionellen Darstellung Anspruch auf Preisminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige, des Firmenlogos beeinträchtigt wurde.

§ 7 UNMÖGLICHKEIT, VERZUG

Falls die Publikation mit der Werbemaßnahme/PR-Seite/Anzeige infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Mobilmachung, Arbeitskampf, oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse) überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen kann, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Auftraggebers.

Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen eines Dispositionskredites. Das Erscheinen des Druckerzeugnisses, in welchem die redaktionelle Darstellung des Auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hatte, nach dem vom Auftragnehmer vorhergesehenen oder einem dem Auftraggeber mitgeteilten Erscheinungstermin, ist nicht als Verzug anzusehen.

§ 8 RECHTE DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftraggeber ist im Verhältnis zum Auftragnehmer Dritten gegenüber für Form und Inhalt der gelieferten Texte und Bäder verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung dafür, dass die Texte und Bilder nicht gegen das Urheberrecht/Copyright Dritter oder gegen gesetzliche und behördliche Bestimmungen verstoßen. Wird der Auftragnehmer auf Grund der Veröffentlichung von Texten und Bildern im Rahmen eines Auftrages unabhängig vom Rechtsgrund von Dritten auf Schadensersatz, Widerruf, Unterlassung oder Gegendarstellung in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von allen derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und alle Kosten, die dem Auftragnehmer aus einer derartigen Inanspruchnahme entstehen, zu erstatten. Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen Korrekturabzug seiner redaktionellen Darstellung. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Druckfreigabe, so gilt die redaktionelle Darstellung als von ihm mangelfrei angenommen.

§ 9 SCHADENSERSATZ

Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten, Mängelhaftung, unerlaubte Handlung) – schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht des Auftragnehmers) im Sinne dieser Bestimmung ist allein die Pflicht zur Veröffentlichung der redaktionellen Darstellung. In sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt für leicht fahrlässig verursachte vorhersehbare Verzugsschäden eine Haftung bis zur Höhe des für die betreffende redaktionelle Darstellung zu zahlenden Entgelts. Die vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus vom Auftragnehmer übernommenen Garantien.

§ 10 STORNIERUNG, RÜCKVERGÜTUNG

Stornierungen seitens des Auftraggebers sind nur bis zum Redaktionsschluss möglich. Aufträge, die auf Wunsch des Auftraggebers storniert werden, verpflichten diesen zur Kostentragung in Höhe von (sofort fälligen) 50 Prozent des Brutto-Auftragswertes, soweit ab Auftragserteilung wenigstens 14 Tage vergangen sind. Entscheidet sich der Auftragnehmer wider Erwarten gegen die beauftragte Veröffentlichung, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die bis dahin vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen (Vorkasse, teilweise Vorkasse etc.) werden ihm in voller Höhe zurückerstattet.

§ 11 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsweise ergibt sich aus dem Auftragsformular des Auftragnehmers. Die Abschlussrechnung wird nach der Veröffentlichung der Anzeige/PR-Seite/redaktionellen Darstellung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Empfang zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber mit der Rechnung ein Belegexemplar.

§ 12 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Soweit Ansprüche des Auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetztes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).

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